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Drohnen Foto & Video

Drohnen Foto & Video

Mit der zertifizierten Minidrohne können Fotos und Videos in Spitzenqualität erstellt werden.
Preise und Durchführbarkeit, gemäß der gesetzlichen Bestimmungen, auf Anfrage.

Steigern Sie die Attraktivität Ihrer privaten oder gewerblichen Präsentationen in Bild und Video durch atemberaubende Sequenzen aus der Luft.
Auf Wunsch mit GEMA-freier Musik hinterlegt und Ihrem Logo oder individuellen Einblendungen.

Viele Projektideen lassen sich am besten aus der Luft visualisieren, dabei können wir durch modernste 4k-Drohnen auch an ungewöhnlichen Orten spannende Luftaufnahmen erzeugen.

Mit der vorprogrammierbaren Drohnenkamera können wir beeindruckende Kameraflüge realisieren, die Ihren Zuschauern ein einzigartiges Seherlebnis bieten.

Wir haben die kleinste und leichteste TOP-Drohne (unter 250 g).
Damit können wir auch an ungewöhnlichen Orten spannende Flüge aufzeichnen, selbst über Personen oder in Gebäuden. Und das mit äußerst geringer Lärmemission.

Wir geben alles, um Ihre Ideen und Visionen umzusetzen.

Wir können Ihre Immobilie, Baustelle, Ihren Firmensitz, Ihre Region oder auch Ihren Event festzuhalten und aus einem anderen Blickwinkel zeigen.

Die Aufnahmen eignen sich auch für Sachverständige zur Schadensanalyse ohne aufwändige Gerüste, lange Leitern oder Hubsteigern aus der Vogelperspektive.

Wir erstellen immer so viele Luftaufnahmen, Fotos und Videos wie es das Objekt hergibt.
Die Aufnahmen werden Ihnen zeitnah, als JPG und MP4 Download, rechtefrei zur Verfügung gestellt.

Buchung und Kosten der Drohneneinsätze:
Drohnenvideos können nicht zu pauschalen Preisen angeboten werden.
Es kommt sehr individuell auf die Voraussetzungen vor Ort sowie Vorstellungen und Bedürfnisse des Kunden an.
Anfragen zur Realisation am besten per Mail, unter genauer Angabe der Örtlichkeit, Umfang und Zweck.
Diese Anfragen werden natürlich kostenlos bearbeitet.

Einschränkungen für Drohnenaufnahmen:
In folgenden Umgebungen ist das Fliegen mit Drohnen verboten, eingeschenkt oder nur mit Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes zulässig:
Naturschutzgebiete, Flughäfen, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen, Industrieanlagen, Hochspannungstrassen, Bahnanlagen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Grundstücken der Polizei, Sicherheitsbehörden, Konsulaten, Landes und Bundeseinrichtungen, ...

Eventuell ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

Außerdem darf man in Deutschland maximal 120 Meter hoch, ab Bodenhöhe, fliegen.
Beim Überfliegen von fremden Grundstücken benötigt man die Einverständniserklärung des Eigentümers.
Personen, die auf dem Video sichtbar sein könnten, z. B. Nachbarn, sollten im Vorfeld über die geplanten Aufnahmen informiert werden.


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